OXOSANUM Produkte sind erfolgreich im Einsatz als
- Einkomponenten-Trocken-Mischungen
- Tabs mit unterschiedlichen Wirkstoffmengen
- Flüssigkeiten
OXOSANUM ist zugelassen
Zugelassen nach §11 der Trinkwasserverordnung 2001: Zertifikatsnummer: DEKRA-120034031-2013, DIN EN 12671, DVGW: W224, W624, W291 und TRSK 501
OXOSANUM ist extrem wirksam
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das so erzeugte Chlordioxid die vorgeschriebene Desinfektionswirkung von LOG4 in allen Fällen deutlich überschreitet und überwiegend sogar eine sterilisierende Wirkung von LOG6 erfüllt." Aus dem Fachgutachten des Trinkwasser- und Hygienelabors der Universitätsmedizin Göttingen, Dezember 2012.
OXOSANUM ist als Biozid nach EU-Richtlinie für folgende Anwendungsbereiche registriert
- N-52830 Desinfektionsmittel für den Privatbereich
- N-52828 Trinkwasser-Desinfektionsmittel
- N-52832 Biozid-Produkte für die Hygiene im Veterinärbereich
- N-46058 Desinfektionsmittel für den Lebens- und Futtermittelbereich
- N-52834 Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen
- N-52836 Schleimbekämpfungsmittel
Geben Sie uns Ihre spezifischen Anforderungen und wir machen Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot oder haben Sie zunächst weitere Fragen zu OXOSANUM?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung - rufen Sie uns an.
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